Outgoings
Wege ins Ausland für Studierende & Mitarbeitende

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Auslandsaufenthalt - aber wie? Wir helfen und beraten gerne!

Studierende und Mitarbeitende der HSNR haben verschiedene Möglichkeiten, ins Ausland zu gehen.

Hier erklären wir, welche Wege ins Ausland führen, wie die richtige Vorbereitung aussieht,  was danach kommt und welche Förderprogramme es gibt.

Außerdem informieren wir über Möglichkeiten, die eigene interkulturelle Kompetenz auf dem heimischen Campus zu erweitern.

Sollten Sie eine persönliche Beratung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Wann sollte man ins Ausland gehen?

Ein Studienaufenthalt ist meist ab dem 3. Fachsemester sinnvoll. Ein günster Zeitpunkt ist eine Studienphase, in der viele Pflichtmodule absolviert sind und Wahlfächer auf dem Lehrplan stehen.

Praktika oder Kurzaufenthalte sind auch vorher schon möglich.

Wann und wie bereite ich mich vor?

Mindestens ein Jahr vorher sollten Sie mit den Vorbereitungen beginnen.

Manche Förderprogramme (wie Fulbright für die USA) haben eine noch längere Bewerbungsfrist.

Studienaufenthalte an Partnerhochschulen sind aber auch etwa 8 Monate vorher noch realisierbar.

Diese Checkliste kann eine hilfreiche Stütze bei der Vorbereitung sein.

Habe ich ausreichende Sprachkenntnisse?

Um im Land Ihrer Wahl erfolgreich zu studieren oder zu arbeiten, sind natürlich gute Sprachkenntnisse erforderlich.

Das Niveau legen die Gasthochschulen selbst fest.

Nutzen Sie rechtzeitig die Angebote unserer Sprachenzentren in Krefeld und Mönchengladbach.

Die dortigen Zertifikate oder Sprachtests werden meist für eine Bewerbung akzeptiert.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Welche Versicherungen/Impfungen sind nötig?

Sie benötigen in jedem Fall eine Krankenversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt außerhalb der EU.

Eine Reiseversicherung reicht nicht aus.

Eine private Auslandskrankenversicherung inklusiv Rücktransport ist empfehlenswert.

Oft gibt es auch Versicherungspakete, die eine Kranken-, Reise- und Haftpflichtversicherung beinhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung oder beim DAAD.

Weitere Informationen zu den notwendigen Versicherungen finden Sie hier.

Es is ebenfalls ratsam, sich über notwendige Impfungen zu informieren.

Infos vom Tropeninstitut

Brauche ich ein Visum/eine Arbeitserlaubnis?

Haben Sie sich für einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU entschlossen, sollten Sie sich über die Internetseiten des Auswärtigen Amtes und der Botschaften oder Konsulate des Gastlandes über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, die benötigten Auslandsversicherungen und Hinweise zur Arbeitserlaubnis informieren.

Darüber hinaus finden Sie auf diesen Seiten viele weitere Informationen zum jeweiligen Gastland.

Hier helfen auch die Länderinformationen des DAAD.

Kann ich eine Beurlaubung beantragen?

Eine Beurlaubung ist nur dann möglich, wenn das Auslandsstudien- oder Praxissemster zusätzlich zum Curriculum absolviert wird und keine Leistungen anerkannt werden.

Weitere Inforamtionen dazu finden Sie unter "Beurlaubung".

Zahle ich den HSNR Semesterbeitrag?

Wenn Sie nicht beurlaubt sind, müssen Sie sich zurückmeldung und den Semesterbeitrag bezahlen.

Nach der Rückmeldung stellen Sie beim AStA den Antrag auf Erstattung des Anteils für das Semesterticket.

Die notwendige Bestätigung erhalten Sie direkt von uns, wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen.

Als "freemover" bestätigen wir Ihnen gerne den Aufenthalt bei Vorlage der Zusage Ihrer ausländischen Hochschule.

Was ist der intern. Studierendenausweis ISIC?

Der Internationale Studierendenausweis (ISIC) ist der einzige international anerkannte Nachweis des Studierendenstatus mit der Anerkennung und Förderung durch die UNESCO und die EU und bietet Zugang zu einem weltweiten Netzwerk der ISICommunity in über 100 Ländern mit jährlich 4 Mio. Nutzer:innen.

Der Ausweis ermöglicht ungezählte Ermäßigungen weltweit, preiswerte flexible Flugtickets und Bus- und Bahnreisen.

Vollzeitstudierende erhalten den ISIC nach Antragstellung.


Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
Nachweis des Status der/des Vollzeitstudierenden (Studierendenausweis), Personalausweis oder Reisepass und ein Passfoto (36 x 30 mm).
Der ISIC kostet 15 Euro. Er gilt jeweils 1 Jahr ab Ausstelldatum.

Ausgabestelle und weitere Informationen:
Studierendenwerk Düsseldorf
Info-Point
Gebäude 21.12
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
info(at)studentenwerk-duesseldorf.de

ISIC Beantragung

Gibt es eine interkulturelle Vorbereitung?

Unsere Hochschule bietet in verschiedenen Bereichen interkulturelle Kompetenzseminare an (Sommerakademie und Winterakademie der HN) - so auch im International Office.
 

Informationen zum Zertifikat Interkulturelle Kompetenz (ZIK) finden Sie hier:

Infos zu ZIK

Für Auslandsaufenthalte zu Studien-, Lehr- oder Fortbildungszwecken gibt es verschiedene Finanzierungshilfen. Wir stellen Ihnen einige vor:

ERASMUS+
Dieses Förderprogramm des DAAD und der EU bietet finanzielle Unterstützung bei Auslandsaufenthalten von Studierenden im Rahmen eines Studiums oder Praktikums, von Kurzprogrammen (blended mobility) oder Doppelabschluss-Studiengängen. Gefördert werden Aufenthalte an ERASMUS Programmhochschulen oder Unternehmen in der EU.

Auch Lehrende und Mitarbeitende können über ERASMUS+ Programme zu Unterrichts- sowie Fortbildungszwecken an Programmhochschulen innerhalb der EU finanziell gefördert werden.

PROMOS
Studierende, die ein Studium oder Praktikum an Partnerhochschulen oder Unternehmen außerhalb Europas absolvieren möchten, können sich für dieses Förderprogramm bewerben.

HAW.International
Dieses Förderprogramm wurde speziell für Studierende von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) entwickelt.

Weitere Förderprogramme
Kurzaufenthalte von Studierenden und Lehrenden im Ausland können über Kurzzeitstipendien im Rahmen des Projekts ThinkGlobal unterstützt werden. Außerdem gibt es Programme wie das Auslands-BAföG oder die Fulbright Stipendien.

Sprechen Sie uns für eine Beratung gerne an.
 

ERASMUS+
Übersicht der Förderprogramme

Die Hochschule Niederrhein (HSNR) ist Unterzeichnerin der ERASMUS Charter für Hochschulbildung.

Im ERASMUS Policy Statement verschreibt die HSNR sich der Internationalisierung in allen Bereichen der Hochschule.

Das ERASMUS+ Programm 2021-2027 legt neue Schwerpunkte auf soziale Inklusion, Nachhaltigkeit durch grünes Reisen und Digitalisierung („EWP - Erasmus Without Paper“).

 

Folgende Mobilitätsmaßnahmen werden gefördert:

ERASMUS+ Studierendenmobilität Studium (SMS)

ERASMUS+ Studierendenmobilität Praktikum (SMP)

ERASMUS+ Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

ERASMUS+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken/Personalmobilität (STT)

 

Haftungsklausel

Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555

E-Mail: erasmus(at)daad.de

DAAD Website
ERASMUS+ Studierendenmobilität Studium
(SMS)
Mit dem Laden des Videos, akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Youtube.
Mehr erfahren (google.com)

Was sind die Vorteile von ERASMUS+ Studium?

ERASMUS+ bietet Ihnen:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten

Welche Länder nehmen an ERASMUS+ teil?

Folgende europäische Länder nehmen an Erasmus+ teil
Die 28 EU-Länder, Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.

Welche Auslandsaufenthalte werden gefördert?

Studienaufenthalte innerhalb Europas an unseren Partnerhochschulen werden durch das ERASMUS+ Programm gefördert.

Studienaufenthalte im grenznahen Bereich können üblicherweise nicht mit einem Stipendium gefördert werden. Dazu zählen insbesondere Studienaufenthalte in Venlo.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Gefördert werden ordentliche Studierende der HSNR (jeder Nationalität), die

  • gute akademische Leistungen erbracht haben;
  • mindestens im 3. Fachsemester ihres Bachelor-Studiums sind;
  • gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache (s. Mindestanforderung der Partnerhochschule) vorweisen können;
  • eine Studiendauer von 2 bis 12 Monate planen;

Bitte beachten Sie noch, es muss ein bilaterales Abkommen zwischen dem jeweiligen Fachbereich der HSNR und der Gasthochschule bestehen.

Was ist der OLS-Test?

Die Europäische Kommission hat einen kostenlosen Online-Sprachtest für fast alle europäischen Sprachen zur Verfügung gestellt.

Dieser ist für alle ERASMUS+ Stipendiat:innen (ausgenommen Muttersprachler:innen) vor Beginn des Auslandsaufenthalts verpflichtend in der Unterrichtssprache zu absolvieren und kann nach dem Aufenthalt freiwillig nochmal abgelegt werden. Die Testergebnisse haben keinen Einfluss auf die Teilnahme an den Programmen.

Der Sprachtest ermöglicht es, die Sprachkenntnisse vor und nach dem Auslandsaufenthalt zu vergleichen und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer:innen beim Spracherwerb zu erfassen.

Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.  Die im Learning Agreement (LA) zwischen Partnerhochschulen getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind aber nicht mit OLS-Testergebnissen zu belegen. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer:innen durch andere Zertifikate nachgewiesen werden.

Online-Sprachunterstützung (OLS)

Werden alle Bewerber:innen gefördert?

Die HSNR hat mit ihren Partnerhochschulen eine feste Zahl von Studienplätzen vereinbart.

Gibt es mehr Bewerber:innen als Plätze, muss eine Auswahl getroffen werden.

Studierende sollten sich daher über mehrere Hochschulen informieren und Alternativen in Betracht ziehen.

Weitere Informationen zu den Kriterien für die Auswahl der Stipendiat:innen können Sie hier nachlesen.

Welche Fördersätze gibt es?

Was sind Zusatzförderungen (FO)?

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern.

Aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen (students with fewer opportunities (FO)) der Zugang zum Programm erleichtert.

Dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende und für Studierende mit besonderen Bedürfnissen:

  • Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern: Als Erstakademiker:innen gelten Studierende, deren Elternteile/Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- /Fachhochschule verfügen. Hier gibt es 250 Euro (Langzeitaufenthalt) zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.
  • Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder höher erhalten eine Sonderförderung in Höhe von 250 Euro/Monat.
  • Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro/Monat beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Hierfür muss die Geburtsurkunde bei der Bewerbung im Online Tool hinterlegt werden. Außerdem muss nach Ankunft im Gastland ein Nachweis der Mitnahme des Kindes (z. B. Anmeldung in der Schule) erbracht werden.
  • Chronisch erkrankte Studierende können ebenfalls monatlich 250 Euro (Langzeitaufenthalt) zusätzlich erhalten.
  • Erwerbstätige Studierende, die Ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selber finanzieren, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro (Langzeitaufenthalt) erhalten, wenn bestimmte Kriterien zutreffen (s. pdf Datei unten).

Green Travel: Außerdem gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50 Euro zu erhalten, falls Sie sich für nachhaltiges Reisen entscheiden. Je nach Dauer der Reise können bis zu 4 Tage zum Stipendium als Förderdauer hinzugerechnet werden.

Die Zusatzförderungen sind mit dem Green Travel-Zuschuss kombinierbar.

Bitte beantragen Sie Zusatzförderungen direkt bei der Bewerbung im Online Tool. Eine nachträgliche Beantragung dieser Mittel ist nicht möglich.

Infoblatt Zusatzförderungen

 

Zusatzförderung ERASMUS+

Wann und für wie lange ist Mobilität möglich?

Mobilität (Studium oder Praktikum) ist in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) einmal möglich; sie darf pro Phase maximal 12 Monate betragen.

Blended Mobility

ERASMUS+ Blended Mobility

Unter bestimmten Bedingungen kann auch eine kürzere Mobilität in Form einer „Blended Mobility“ (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.

Die Hochschule Niederrhein ermutigt Studierende der MINT Studiengänge (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik)  und die Personengruppe „Fewer Opportunities“, eine Blended Mobility durchzuführen (vorbehaltlich ausreichender finanzieller Mittel). Bei einem konkreten Vorhaben melden Sie sich im International Office der HSNR für Informationen zum Bewerbungsverfahren.

 

Blended Intensive Programmes (BIP) an denen die HSNR aktiv beteiligt ist, können von Studierenden des beteiligten Fachbereichs genutzt werden. Informationen dazu erhalten Sie von dem/der entsprechenden Fachbereichskoordinator:in. Eine Förderung ist ebenfalls möglich (vorbehaltlich ausreichender finanzieller Mittel).

Die Bewerbung erfolgt über das Online Tool mindestens 2 Monate vor Maßnahmenbeginn.

Der Link zum Online Tool wird - nach Nominierung durch die/den Fachbereichskoordinator:in - vom International Office an die Teilnehmenden per E-Mail verschickt.

Teilnehmende, die länger als 15 Tage im Ausland sind, müssen vorab einen OLS-Sprachtests absolvieren.

ERASMUS+ Studierendenmobilität Praktikum
(SMP)

Was bietet ERASMUS+ Praktikum?

Das Programm bietet Ihnen folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der interkulturellen Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Unternehmen, Hochschule und Studierenden
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen (z.B. durch Anlage zum Diploma Supplement, ECTS)
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten

Welche Länder nehmen an ERASMUS+ teil?

Folgende europäische Länder nehmen an Erasmus+ teil
Die 28 EU-Länder, Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.

Welche Auslandsaufenthalte werden gefördert?

Aufenthalte innerhalb Europas können durch das ERASMUS+ Programm gefördert.

Praktika können im grenznahen Bereich in der Regel nicht mit einem Stipendium gefördert werden.

Dazu zählen insbesondere Praktika in Venlo/Niederlande.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Gefördert werden ordentliche Studierende der HSNR (jeder Nationalität), die

  • gute akademische Leistungen haben;
  • eine fachbezogene Praktikumsstelle bekommen haben;
  • gute Sprachkenntnisse der Arbeitssprache haben;
  • die eine Praktikumsdauer von zwei bis zwölf Monaten anstreben.

 

Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen/Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.

 

Was ist der OLS-Test?

Die Europäische Kommission hat einen kostenlosen Online-Sprachtest für fast alle europäischen Sprachen zur Verfügung gestellt.

Dieser ist für alle ERASMUS+ Stipendiat:innen (ausgenommen Muttersprachler:innen) vor Beginn des Auslandsaufenthalts verpflichtend in der Unterrichtssprache zu absolvieren und kann nach dem Aufenthalt freiwillig nochmal abgelegt werden. Die Testergebnisse haben keinen Einfluss auf die Teilnahme an den Programmen.

Der Sprachtest ermöglicht es, die Sprachkenntnisse vor und nach dem Auslandsaufenthalt zu vergleichen und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer:innen beim Spracherwerb zu erfassen.

Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.  Die im Learning Agreement (LA) zwischen Partnerhochschulen getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind aber nicht mit OLS-Testergebnissen zu belegen. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer:innen durch andere Zertifikate nachgewiesen werden.

Online-Sprachunterstützung (OLS)

Was sind die Vergabekriterien (Praktikum)?

Informationen zu den Kriterien für die Auswahl der Stipendiat:innen ERASMUS+ Praktikum können Sie hier nachlesen.

Welche Fördersätze (Praktikum) gibt es?

Was sind Zusatzförderungen (FO)?

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern.

Aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen (students with fewer opportunities (FO)) der Zugang zum Programm erleichtert.

Dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende und für Studierende mit besonderen Bedürfnissen:

  • Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern: Als Erstakademiker:innen gelten Studierende, deren Elternteile/Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- /Fachhochschule verfügen. Hier gibt es 250 Euro (Langzeitaufenthalt) zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.
  • Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder höher erhalten eine Sonderförderung in Höhe von 250 Euro/Monat.
  • Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen können eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro/Monat beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Hierfür muss die Geburtsurkunde bei der Bewerbung im Online Tool hinterlegt werden. Außerdem muss nach Ankunft im Gastland ein Nachweis der Mitnahme des Kindes (z. B. Anmeldung in der Schule) erbracht werden.
  • Chronisch erkrankte Studierende können ebenfalls monatlich 250 Euro (Langzeitaufenthalt) zusätzlich erhalten.
  • Erwerbstätige Studierende, die Ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selber finanzieren, können einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro (Langzeitaufenthalt) erhalten, wenn bestimmte Kriterien zutreffen (s. pdf Datei unten).

Green Travel: Außerdem gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50 Euro zu erhalten, falls Sie sich für nachhaltiges Reisen entscheiden. Je nach Dauer der Reise können bis zu 4 Tage zum Stipendium als Förderdauer hinzugerechnet werden.

Die Zusatzförderungen sind mit dem Green Travel-Zuschuss kombinierbar.

Bitte beantragen Sie Zusatzförderungen direkt bei der Bewerbung im Online Tool. Eine nachträgliche Beantragung dieser Mittel ist nicht möglich.

Infoblatt Zusatzförderungen

 

Zusatzförderung ERASMUS+

Wann und wie lange ist ein Praktikum möglich?

Das Praktikum kann während des Studiums oder direkt danach absolviert werden, falls die maximale Förderdauer (12 Monate und mindestens 2 Monate) nicht ausgeschöpft ist.

ERASMUS+ Lehrenden- / Personalmobilität
(STA) / (STT)
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Nähere Informationen zu den Mobilitätsprogrammen zu Unterrichts-, Fort- und Weiterbildungszwecken finden Sie unter Programmelemente

Lehraufenthalte können mit Fort- und Weiterbildungsaktivitäten kombiniert werden.

Das Programm bietet Ihnen folgende Leistungen:

  • Fahrtkostenzuschuss
  • Erstattung der Aufenthaltskosten

Bitte beachten Sie, die Unterlagen vollständig bis 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn im Online Portal hochzuladen.

Programmelemente

Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Gastdozent:innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Teilnehmende, die länger als 15 Tage im Ausland sind, müssen vorab einen OLS-Sprachtests absolvieren.

Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Bei einer Phase der Personalmobilität können Lehr- und Schulungsaktivitäten kombiniert werden. Jeder Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken kann als gemischte Mobilität durchgeführt werden.

Infos zur Personalmobilität

Mobilität zur Fort- und Weiterbildung (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Angehörige des Personals (mit Vertrag an der HSNR) können diese Mobilität durchführen:

Einen Schulungsaufenthalt an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Ein Schulungsaufenthalt im Ausland ermöglicht es allen Angehörigen des Personals einer Hochschuleinrichtung, an einer Schulungsaktivität im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschuleinrichtung relevant ist. Die Aktivität kann in Form von Schulungsveranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Zeiträumen des Job Shadowing und Hospitationen erfolgen.

Teilnehmende, die länger als 15 Tage im Ausland sind, müssen vorab einen OLS-Sprachtests absolvieren.

Infos zur Personalmobilität

Blended Intensive Programmes (BIP)

Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Mobilitätscurricula und -Aktivitäten soll Studierenden und Hochschulmitarbeiter:innen die Möglichkeit bieten, an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5 -30 Tage) kombiniert mit einer virtuellen Phase nicht definierter Dauer teilzunehmen. Die Mindestteilnehmerzahl für ein BIP beträgt 15 Teilnehmende und es müssen mindestens drei ECHE Hochschulen aus drei unterschiedlichen Programmländern beteiligt sein. Weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern können optional an einem BIP teilnehmen. Die Teilnahme von Teilnehmenden aus Partnerländern wird seitens des Programms nicht finanziert. Die physische Aktivität kann an der empfangenden Hochschule oder an einem anderen Ort im Land der empfangenden Hochschule stattfinden.

Anträge für BIP müssen frühzeitig an das International Office gemeldet werden. Die Erasmus-Anträge werden in der Regel im Januar eines Jahres gestellt und frühestens ab Juni desselben Jahres bewilligt (das ist bei der Planung zu beachten).
Für die Organisation können zwischen 6.000 – 8.000 € beantragt werden (400 €/Teilnehmer:in bei min. 15 Personen + max. 20 Personen). Es können weitere Personen teilnehmen. Teilnehmen können Studierende und Personal der HSNR als Lernende. Bei Ausrichtung eines BIP werden die deutschen Teilnehmer:innen nicht mitgezählt.

Teilnehmende, die länger als 15 Tage im Ausland sind, müssen vorab einen OLS-Sprachtests absolvieren.

Links zur Online Bewerbung

Mit dem PROMOS Programm stellt der DAAD den Hochschulen Mittel des BMBF zur Verfügung, mit denen sie Stipendien an qualifizierte Studierende für studienbezogene Auslandsaufenthalte (meist außerhalb Europas) vergeben können.

Ausgeschrieben werden Teilstipendien in Höhe von - in der Regel - 350 Euro pro Fördermonat; zusätzlich kann es einen Reisekostenzuschuss geben.

Im Jahr 2023 standen der HSNR inklusive UK-Sonderförderung 49.500 Euro zur Verfügung. Es konnten hier insgesamt 31 Studierende gefördert werden.

Für 2024 stehen derzeit 30.000 Euro an Mitteln zur PROMOS Förderung zur Verfügung. Sonderförderung für UK kann separat beantragt werden (Studium und Praktikum im Brexit-Raum).

Anfragen können Sie - parallel zur Ihrer PROMOS Bewerbung - an das International Office senden.

Was kann über PROMOS gefördert werden?

Studium im Ausland

  • Studienaufenthalte weltweit außerhalb des Erasmusraums
  • Aufenthalte an europäischen Hochschulen, mit denen kein Erasmus-Abkommen besteht
  • ein weiterer Aufenthalt an einer Partnerhochschule (wenn Erasmus ausgeschöpft)
  • Studiengebühren können nicht finanziert werden
  • Dauer: ein Monat bis sechs Monate

fachbezogene Praktika im Ausland

  • Praktika weltweit außerhalb des Erasmusraums (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei)
  • Dauer: sechs Wochen bis sechs Monate

Abschlussarbeit im Ausland

  • Auslandsaufenthalt zur Anfertigung einer Abschlussarbeit an einer Universität, in einer Einrichtung oder einem Unternehmen
  • Dauer: ein Monat bis sechs Monate

Fachkurse im Ausland

  • Teilnahme an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Institutionen im Ausland - weltweit -  angeboten werden
  • Es kann ein Zuschuss zu den Kursgebühren beantragt werden
  • Dauer: fünf Tage bis sechs Wochen

Sprachkurse an ausländischen Universitäten

  • Sprachkurse an einer ausländischen Universität
  • nur selten gesprochene Sprachen
  • Ein Bezug zum Studium muss gegeben sein
  • Es kann ein Zuschuss zu den Kursgebühren beantragt werden
  • Dauer: drei Wochen bis sechs Monate

Wer kann sich bewerben?

Ordentliche Studierende der HSNR, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt planen und die dafür erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können. Die Anerkennung muss durch den Fachbereich sichergestellt sein.
Studierende mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung können nicht für einen Aufenthalt in ihrem "Heimatland" gefördert werden.

Die Auswahlkriterien sind
Studienleistungen an der HSNR, Anerkennung von Prüfungsleistungen, fachliche Relevanz für das Studium, gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache.

Fristen für das Jahr 2024
01. Dezember 2023 für das ganze Jahr 2024
15. Juli 2024 - abhängig von bereit gestellten Mitteln des DAADs, wird hier aktualisiert - nur für Aufenthalte im WS 23-24

Melden Sie sich gern auch außerhalb der Fristen; es besteht die Möglichkeit, auf eine Warteliste gesetzt zu werden und nachzurücken, falls Fördermittel frei werden, oder zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Der Auslandsaufenthalt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein.

Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über unser Mobility-Online Tool (s. untenstehende Links). Dabei sind folgende Dokumente hochzuladen:

Motivationsschreiben (1-2 Seiten) mit Aussagen zur Anerkennung (> ist an die Auswahlkommission der HSNR zu richten)

Nachweis von Sprachkenntnissen in der Arbeitssprache, folgende Nachweise sind zulässig:

  • Leistungskurs im Abitur
  • Kurszertifikat des Sprachenzentrums der HSNR
  • Test im Sprachenzentrum der HSNR auf dem DAAD-Formular
  • externe offizielle Sprachtests
  • Au Pair-Aufenthalt
  • Muttersprachler:innen und Studierende englischsprachiger Studiengänge sind davon ausgenommen.
  • Einstufungstests und OLS-Sprachtest gelten nicht als Sprachnachweise.

Bei einem Studium im Ausland zusätzlich:

  • Zusage der Gasthochschule
  • Learning Agreement zwischen Studierender/m und Fachbereich  (Dokument "Learning Agreement")

Bei einem Praktikum im Ausland zusätzlich:

  • Zusage der Firma bzw. Praktikantenvertrag
  • Bestätigung des Fachbereichs über die Anerkennung des Praktikums (Dokument "Bescheinigung Praktikum")

Bei Abschlussarbeiten zusätzlich:

  • ausführliche Darstellung des Vorhabens
  • Bestätigung des betreuenden Professors an der HSNR
  • Bestätigung/Zusage der Gastinstitution bzw. Praktikumsvertrag inkl. Aufenthaltszeitraum

Bei Fachkursen und Sprachkursen zusätzlich:

  • Informationen zum geplanten Kurs
  • Bestätigung/Zusage der Gastinstitution inkl. Dauer

Online-Bewerbung PROMOS

Bevor Sie sich bewerben, beachten Sie bitte noch folgende Hinweise:

  • Es können nur vollständige, im Mobility-Online Tool eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden. Das International Office behält sich vor, Anträge abzulehen, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind und/oder die Fristen nicht eingehalten wurden.
  • Sollte der Auslandsaufenthalt ab Juli des Jahres geplant sein, liegt in der Regel zur ersten Bewerbunsfrist von PROMOS noch keine Zusage der Gastinstitution vor und ggf. auch kein Learning Agreement mit den gewünschten Kursen. In diesem Fall können ausnahmsweise Platzhalter mit einer entsprechenden Begründung im Tool hochgeladen werden. Platzhalter: Ein Dokument mit dem aktuellen Bewerbungsstand an der Hochschule, evtl. mit Informationen, wann die Zusage erfolgt.
  • Bitte reichen Sie alle Unterlagen - vor dem Auslandsaufenthalt - spätestens bis zum 15.07. per E-Mail ein.
  • Eine Doppelförderung durch PROMOS, parallel mit einem DAAD-Stipendium ist nicht möglich. Sollten Sie sich also für ein weiteres Stipendium des DAADs beworben haben, (Auslands-BAföG ist hier außen vor, das Stipendium muss dort nur angegeben werden) so bitten wir zeitnah um eine Rückmeldung dazu.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 

Zur Online-Bewerbung:


- PROMOS Bewerbung: Studium
- PROMOS Bewerbung: Praktikum
- PROMOS Bewerbung: Abschlussarbeit
- PROMOS Bewerbung: Fachkurs
- PROMOS Bewerbung: Sprachkurs

Das neue Stipendienprogramm des DAAD "HAW.International" unterstützt Studierende an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern.

Neben Vollstipendien für Aufenthalte zum Studium oder zur Anfertigung von Abschlussarbeiten sind auch Stipendien zur Teilnahme an Messen und Fachtagungen im Ausland ausgeschrieben.

Während die PROMOS-Stipendien direkt an der HSNR verwaltet und vergeben werden, vergibt der DAAD die HAW-Stipendien bundesweit nach der Begutachtung durch eine nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen.

Eine Doppelförderung durch HAW International (oder einem anderen DAAD-Stipendium), parallel mit einem PROMOS-Stipendium ist nicht möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Studium und Abschlussarbeiten im Ausland

Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit.

Wer kann sich bewerben?

Studierende der HSNR im Bachelor- oder Masterstudium
mindestens im zweiten Semester
 

Was wird gefördert?

Studienaufenthalt im Ausland: 3 – 6 Monate
Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland: 1 – 6 Monate

Wie hoch sind die Leistungen?

  • Eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate.
  • Reisekostenpauschale
  • Kranken-, Unfall und private Haftpflichtversicherung.
  • Zuschuss für ggf. anfallende Studiengebühren bis zu einer Obergrenze
     

Bewerbungsfristen

Die aktuellen Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte direkt der Homepage des DAADs.

    Die Bewerbung erfolgt direkt an den DAAD

    HAW.International_Studium

    Kongress- und Messereisen ins Ausland

    Das Programm „Kongress- und Messereisen“ ermöglicht die aktive Teilnahme an internationalen Fachtagungen und Messen im Ausland.

    Wer kann sich bewerben?

    Masterstudierende, Promovierende und Angehörige des Lehr- und Forschungspersonals

     Was wird gefördert?

    die aktive Teilnahme an ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen (Fachtagungen, Konferenzen, Kongressen etc.) im Ausland oder an internationalen Messen im Ausland: maximal 8 Tage
     
    Bei der Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und Kongressen muss der Bewerber / die Bewerberin eigene Ergebnisse aus der neueren Zeit präsentieren.

    Wie hoch sind die Leistungen?

    • Zuschuss zu den Kosten des Aufenthaltes (Pauschale pro nachgewiesenem Kongresstag).
    • Reisekostenpauschale
    • Zuschuss zu den Tagungsgebühren („early bird rate“) und / oder die Erstattung des Fachbesuchertickets

    Bewerbungsfristen

    • Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.

      Abgabefristen:

    • Die Dokumente K1-K4 (M1-M4) reichen Sie bitte bis spätestens 4 Monate (120 Tage) vor Veranstaltungsbeginn ein.
    • Die Dokumente K5-K8 (M5-M8) können bis spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Veranstaltungsbeginn nachgereicht werden.

    • Hinweis zur Abgabefrist:
      Vorübergehend können wir eine verkürzte Bewerbungsfrist anbieten: Die gesamte Bewerbung kann bis spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

      Es gilt das Systemdatum des DAAD-Portals.

    Die Bewerbung erfolgt direkt an den DAAD

    HAW.International_Messen

    Auslandspraktika für Studierende

    Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Praktikums.

    Wer kann sich bewerben?

    Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH.
    Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist eine Bewerbung unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Weitere Informationen

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden Praktika im privaten und öffentlichen Sektor.

    Das Praktikum muss für das eigene Studium relevant sein und sich in den individuellen Ausbildungsweg einfügen.

    Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus oder PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen.

    Wie hoch sind die Leistungen?

    Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

    • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate,
    • einen Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
    • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,

    [list|einen Zuschuss zu einem stipendienbegleitenden Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen

    Eine Praktikumsvergütung, die den Gegenwert von 450 Euro pro Monat übersteigt, wird auf die Stipendienrate angerechnet.
    Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartner und Kinder gewährt werden: Weitere Informationen.
    Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
    Hier wird Ihnen die monatliche DAAD-Stipendienrate für ein bestimmtes Land / einen bestimmten Status angezeigt: Stipendienrechner. Die genannten Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2021/2022 vergeben werden.

    Bewerbungsfristen

    Die aktuellen Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte direkt der Homepage des DAADs.

    Die Bewerbung erfolgt direkt an den DAAD

    HAW.International_Praktikum

    Die HSNR hat mit ihrer tunesischen Partnerhochschule École Nationale d'Ingénieurs de Monastir (ENIM), eine Einrichtung der Université de Monastir, erfolgreich eine DAAD Förderung im Bereich Mobilität mit Partnerländern (KA171) einwerben können.

    Dieses Förderprogramm ermöglicht es beiden Hochschulen im Zeitraum von August 2022 bis Juli 2025, die Mobilität von Studierenden (HSNR Outgoings auf PhD Level / Gaststudierende (Incomings) auf BA und MA Level) sowie von Mitarbeiter:innen zu fördern.

    Der Ausausch findet  im Bereich der Textil- und Bekleidungstechnik sowie im Bereich Maschinenbau statt.

    Der erste Austausch findet im WS 23-24 an der HSNR stattfinden.

    HSNR Studierende können Zusatzförderungen von 200 Euro / Monat als Zuschüsse in folgenden Fällen beantragen:

    • Green travel/grünes Reisen
    • Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder aus benachteiligten Verhältnissen (Fewer Opportunities, FO): Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit chronischen Erkrankungen sowie Studierende mit Kind/ern usw.

    Ihre Ansprechpartner an der HSNR sind:

    Wir hoffen, dass Sie wieder gut an der HSNR angekommen sind.

    Jetzt gibt es noch einige wenige Dinge zu tun, um Ihren Auslandsaufenthalt abschließend nachzubereiten.

    Abschlussdokumente (z.B. bei einer Förderung)

    Wurden Sie mit einem Stipendium gefördert, reichen Sie bitte die je nach Programm erforderlichen Abschlussdokumente (Transcript, Bestätigung, Bericht) im International Office ein.

    Anerkennung von Leistungen

    Idealerweise haben Sie vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit dem Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs geschlossen. Auch wenn dies nicht der Fall war, können Sie die Anerkennung erbrachter Leistungen beim Prüfungsausschuss beantragen. Dazu legen Sie das Transcript of Records vor, das Ihnen direkt von der ausländischen Hochschule oder vom International Office der HSNR einige Wochen nach dem Aufenthalt zugesandt wird.

    In den meisten Fällen ist eine Umrechnung der ausländischen Noten in das deutsche Notensystem nicht notwendig, da eine pauschale Anrechnung erfolgt. Bei einer individuellen Anerkennung einzelner Leistungen wird nach folgender Formel umgerechnet:

    Modifizierte Bayerische Formel:
    X = 1 + 3 (Nmax - Nd) : (Nmax - Nmin)

    Nmax = beste Note
    Nmin = unterste Bestehensnote im Durchschnitt
    Nd = erreichte Abschlussnote im Ausland
    X = errechnete Note im Deutschen Notensystem

    Ihre Erfahrungen an andere weitergeben

    Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland freuen wir uns, wenn Sie Ihre Erfahrungen weitergeben:

    • als Buddy für neu angekommene ausländische Studierende (weitere Infos im Kapitel Interkulturelle Kompetenz)
    • als Mentor:in für Studierende, die wie Sie ins Ausland gehen wollen.
    • als Botschafter:in, indem Sie Ihre Eindrücke in einem Bericht an Kommiliton:innen weitergeben.

     

    Wenn Sie sich noch nicht für das Zertifikat Interkulturelle Kompetenz angemeldet haben, wäre das jetzt ein guter Zeitpunkt, denn einen wichtigen Baustein haben Sie bereits durch Ihren Auslandsaufenthalt erworben.

    Was sind die Bausteine des ZIK?

    Sie erhalten das ZIK, wenn Sie drei Bausteine und ein Abschlussgespräch erfolgreich absolvieren:

    Baustein 1 (bestehend aus 2 Optionen, von denen eine gewählt wird):

    Option 1:

    • ein Auslandsaufenthalt (Auslandssemester oder Praktikum, mindestens drei Monate)

    Option 2:

    • Zwei Sprachkurse am Sprachenzentrum der Hochschule Niederrhein (die Kurse dürfen NICHT Bestandteil des Studiums sein und müssen einen Umfang von mindestens 30 Stunden haben )

     

    Baustein 2:

    Ein interkulturelles Training der Sommer- bzw. Winterakademie oder des International Office der HSNR (die Teilnahmegebühr für einen Kurs übernimmt das International Office für Sie)

    Baustein 3:

    Internationales Engagement für ein Semester im Rahmen des Buddy Programms.

    Abschluss:

    Evaluation bzw. Abschlussgespräch über die absolvierten Bausteine und das internationale Engagement

    Wie melde ich mich für das ZIK an?

    Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus.

    Auslandsaufenthalt - wer berät mich?

    Unsere Ansprechpartnerinnen im International Office beraten Sie geren.

    Wo bekomme ich Infos zu Sprachkursen?

    Wo gibt es passende kulturelle Trainings?

    Das International Office bietet einmal jährlich ein Interkulturelles Training zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt an. Sobald Sie sich für das ZIK angemeldet haben, senden wir Ihnen Informationen dazu per Email.

    Darüber hinaus bietet die Sommer- bzw. Winterakadamie Interkulturelle Trainings mit unterschiedlichen Schwerpunkten (beispielsweise "Interkulturelle Kommunikation" oder "Interkulturelles China-Training").

    Das Angebot finden Sie hier:

    Sommerakademie
    Winterakademie

    Wie kann ich mich international engagieren?

    Teilnahme am Buddy-Programm als HSNR Mentor:in

    Mit dem GLOBUS students for students Buddy-Programm möchten wir neu eingeschriebenen internationalen Studierenden helfen, sich schneller und einfacher in Deutschland und am Hochschulstandort zurecht zu finden.

    Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt ein:e bereits eingeschriebene:r Studierende:r (ab dem 2. Fachsemester) den internationalen Neuankömmling bei der Eingewöhnung, beispielsweise durch die Kontaktaufnahme vor der Ankunft, Wegbeschreibung zum Wohnheim oder zum Campus, Begleitung zur Einschreibung oder zur Krankenkasse.

    Im Rahmen des Buddy-Programms entsteht ein internationales Netzwerk, von dem sowohl deutsche, als auch ausländische Studierenden profitieren. Es ermöglicht den teilnehmenden Studierenden, die eigenen Sprachkenntnisse praktisch anzuwenden und zu erweitern, interkulturelle Kompetenz zu sammeln und neue Kulturen kennenzulernen. Darüber hinaus stellt diese ehrenamtliche Tätigkeit einen Baustein des Zertifikates für interkulturelle Kompetenz (ZIK) dar.

    Die Tätigkeit hat den Umfang von einem Semester, das beliebig gewählt werden kann und wird durch ein persönliches Gespräch im International Office abgeschlossen.

    Die Anmeldefrist für das Wintersemester ist der 15.August; für das Sommersemester der 15. Februar eines jeden Jahres.

    Interessierte HSNR Studierende können sich über das Anmeldeformular anmelden.

    Weitere Informationen gibt es auf dieser Website.

    ERASMUS+

    Alexandra Howe
    International Office Outgoings EU (Erasmus)

    PROMOS

    Katharina Tsang, B.A.
    International Office Outgoings Nicht-EU (PROMOS); Incomings (Gaststudierende)

    HAW International

    Zertifikat für interkulturelle Kompetenz

    Nicole Blankenhagel, M.A.
    International Office Flüchtlingskoordinatorin, Betreuungsprogramme