Niuswoche #08
vom 20. Februar 2024

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Ab 1.3.: Änderung bei Rücktritt von Prüfungen

Liebe Studierende,

zum 01.03.2024 treten die beigefügten Richtlinien zum Rücktritt von der Prüfung in Kraft.

Für Sie als Studierende sind die folgenden Punkte wichtig:

  • Das Formular „Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Prüfungsausschuss bei einem Rücktritt von Prüfungen“ wurde neu erstellt und ist ab dem 01.03.2024 zu verwenden.
  • Das neue Formular/die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss – ausschließlich – elektronisch per E-Mail, spätestens am Tag der Prüfung, beim zuständigen Prüfungsamt eingehen.
  • Ein Rücktritt während der Prüfung muss gegenüber der Aufsichtsperson ausdrücklich erklärt werden. Die Erklärung des Rücktritts ist eine Mitwirkungspflicht des Prüflings. Ein einfaches Verlassen der Prüfung wird nicht als Rücktritt gewertet. Die Prüflinge müssen sich bei der Aufsicht melden und durch Unterschrift auf der Teilnehmerliste den Abbruch, also den Rücktritt von der Prüfung erklären; dies wird ebenfalls mit Unterschrift durch die Aufsichtsperson bestätigt und auf der Klausur vermerkt. Die Klausur wird nicht bewertet.
  • Nach einem krankheitsbedingten Abbruch der Prüfung muss unverzüglich, also noch am Prüfungstag, eine Arztpraxis aufgesucht werden. Die Prüfungsunfähigkeit ist durch die Ärztin/den Arzt auf dem Formular zu bescheinigen.
  • Ist die Arztpraxis am Prüfungstag geschlossen, so ist eine Notdienstpraxis bzw. ein Krankenhaus aufzusuchen. Weigert sich diese Einrichtung, eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, muss dies dokumentiert und das Prüfungsamt per E-Mail informiert werden. Eine vom Hausarzt ausgestellte Bescheinigung ist in diesen Fällen innerhalb von drei Werktagen elektronisch per E-Mail nachzureichen.
  • Bei einem Prüfungsabbruch wird von der prüfenden Person unverzüglich nach der Prüfung im Campus-Managementsystem (HIO EXA) „Prüfungsabbruch (PA)“ gebucht, mit der Folge, dass die Prüfung als „nicht bestanden (5,0)“ bewertet gilt.
  • Ist die Prüfungsunfähigkeit fristgerecht nachgewiesen (Das ärztliche Attest über die Prüfungsunfähigkeit muss in der Regel am Prüfungstag per E-Mail beim Prüfungsamt eingehen), wird zur Differenzierung „Rücktritt mit Attest bei angetretener Prüfung (AT)“ gebucht.
  • Geht das Attest nach Fristende ein, so wird das Attest vom Prüfungsamt durch Bescheid per E-Mail abgelehnt und die Prüfung gilt weiterhin als „nicht bestanden (5,0)“ bewertet.
  • Ein Rücktritt nach der Prüfung ist grundsätzlich nicht möglich.


Um Nachteile zu vermeiden beachten Sie bitte die genannten Punkte.

Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Prüfungsamts gerne zur Verfügung.

Dokumente

Die Senatspreisträgerinnen aus den verschiedenen Fachbereichen der Hochschule Niederrhein. Senatsvorsitzender Prof. Dr. Georg Oecking gratulierte den Geehrten. Copyright: Thomas Lammertz/HSNR

Senatspreis für Studierende

Für ihre herausragenden Bachelor- und Masterarbeiten wurden acht Studierende mit den 1000 Euro dotierten Senatspreisen geehrt.

Weil sie mit ihren Abschlussarbeiten herausragende Leistungen erbracht haben, sind ausgewählte Studierende jetzt vom Senat der Hochschule Niederrhein (HSNR) gewürdigt worden. Acht von insgesamt 2000 Bachelor- und Masterabsolvent:innen der HSNR erhielten die mit jeweils 1000 Euro dotierten Senatspreise.

Die Geehrten

Zu den Geehrten gehören Helena von der Forst und Rabea Marquardt vom Fachbereich Design. Sie widmeten sich in ihrer Gemeinschaftsarbeit Erkrankungen, deren Symptome von außen nicht sofort erkennbar sind – darunter chronische Erkrankungen wie Migräne und Multiple Sklerose, aber auch psychische Erkrankungen wie Bipolare Störung. Von der Forst und Marquardt erforschten, wie solche Krankheitsbilder sichtbarer gemacht werden können, um der gesellschaftlichen Stigmatisierung entgegenzuwirken. Dabei prüften sie auch, inwiefern Künstliche Intelligenz ein angemessenes Hilfsmittel ist.

Magdalena Maria Kuhn vom Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik untersuchte, inwiefern sich der Verschnitt in der Textilproduktion von vornherein minimieren lässt. Mit dem Zero Waste Design können Schnittmuster entstehen, dank derer der sonst übliche textile Abfall von 15 auf unter 1 Prozent reduziert werden kann. Hierfür entwickelte sie ein System, das die Generierung von Zero Waste Designs in verschiedenen Größen vereinfacht.

Julia Schröder vom selben Fachbereich ging der Frage nach, ob sich eine LKW-Plane noch nachhaltiger produzieren lässt. Der Fokus ihrer Arbeit lag auf der Entwicklung eines sortenreinen Produkts, das auf einem Polymertyp basiert und dadurch besser recycelt werden kann.

Nachhaltig wurde es auch bei der Abschlussarbeit von Christian Kraas. Er beschäftigte sich am Fachbereich Chemie mit Kofferraum-Verkleidungen. Im konkreten Fall evaluierte er, inwiefern die textilen Bestandteile aus Polylactid industriell kompostierbar wären.  

Ebenfalls aus dem Fachbereich Chemie stammt die Arbeit von Carolin Goj. In ihrer Bachelorarbeit erforschte sie neuartige Tensid-Systeme. Dazu untersuchte sie verschiedene ionische Flüssigkeiten, die den Einsatz von Lösemitteln in der Industrie reduzieren können und die Formulierungen kompaktieren.

Mit Prozessmanagement in der ambulanten Gesundheitsversorgung befasste sich Melanie Hohl vom Fachbereich Gesundheitswesen. Am Beispiel einer Gemeinschaftspraxis untersuchte sie, wie sich bestimmte Abläufe anpassen, verbessern und sich die Erfolge umgesetzter Maßnahmen kontrollieren lassen.

Und Lukas Weirowitz vom Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik entwickelte im Rahmen seiner Arbeit ein System, das Verschmutzungen in Baumwolle gleich am Anfang des Verarbeitungsprozesses erkennt. Denn oft werden Fremdteile erst am Ende bei der Qualitätskontrolle bemerkt. Die Folge: Das fertige Produkt muss unter Umständen entsorgt werden. Weirowitz setzte dafür eine Kamera mit Nahinfrarotstrahlung (Hochgeschwindigkeit-Nahinfrarotspektroskopie) ein.  

Die Studierenden können sich für den Senatspreis nicht direkt bewerben: Ihre jeweilige Prüferin bzw. ihr Prüfer schlägt die Arbeit dem Prüfungsausschuss in den Fachbereichen vor, der wiederum die Anregungen an den Senat weitergibt. Eine Senats-Jury wählt dann die Preisträger:innen aus.

Senatsvorsitzender Prof. Dr. Georg Oecking ist beeindruckt von den Abschlussarbeiten: „Wir sind stolz auf alle unsere Absolvent:innen, aber auf diese natürlich besonders. Die Mehrzahl der Preise wurde wieder einmal von Frauen errungen. Das zeigt: Leistung ist weiblich!“

Studentische Hilfskräfte gesucht

Die IT des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften sucht ab dem Somersemester 2024 mehrere studentische Hilfskräfte für mindestens zwei Semester.

Die Dienstzeit ist montags, dienstags oder mittwochs von 10:45 - 18:15 Uhr.

Wo? Campus Mönchengladbach
Wann? ab 8. April 2024
Arbeitszeit? Pro Tag 7 Stunden (Mo,Di,Mi: 10:45-18:15 Uhr)

Ihre Aufgaben:

  • Ansprechpartner bei technischen Problemen bei Veranstaltungen
  • Kontrolle, Wartung und Protokollierung der Wartung aller Veranstaltungsräume im Fachbereich
  • Aufgaben des Studentensekretariats

Ihr Profil:

  • Affinität zur Technik und lösungsorientierte Denkweise
  • Erfahrung mit Video und Audio am PC (externe Geräte, Konfiguration)
  • Sorgfältige und selbständige Arbeitsweise
  • Organisationstalent
  • Sicherer Umgang mit dem PC (Windows 7 und Windows 10)
  • Sicherer Umgang mit Microsoft Office, vor allem PowerPoint

Rahmenbedingungen:

  • Stundenumfang: 7 Std./Woche
  • Beginn: ab dem Sommersemester 2024 (8. April 2024)
  • Beschäftigung für mindestens zwei Semester

Ansprechpartner
Frank Flore
Webmaster, IT des Fachbereichs, TYPO3-Administration
Frank.Flore(at)hs-niederrhein.de